Wird ein Gebäude neu vermietet oder verkauft, muss dem Interessenten ein Energieausweis vorgelegt werden. Abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes und von der Größe, kann ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis erstellt werden. Nichtwohngebäude benötigen einen Energieausweis auf Basis der DIN 18599.
Eine erste Einschätzung, welchen Energieausweis Sie benötigen ist am Telefon möglich, wenn Sie uns einige Informationen geben. Sinnvoll ist meist auch eine Angabe zum jährlichen Heizwärmeverbrauch.