Neubau

Werden neue Gewerberäume energetisch besser ausgestattet als es die Energieeinsparverordnung fordert, hilft der Staat mit zinsgünstigen Darlehen und ggf. mit Haftungsfreistellung.

Wir errechnen den sowieso notwendigen Energieausweis, ermitteln die notwendigen Zusatzmaßnahmen, um in den Genuss der Förderung zu kommen und schätzen die Mehrkosten ab. Der Bauherr ermittelt mit seiner Bank die finanziellen Vorteile der staatlichen Förderung. Häufig entstehen so – trotz der Mehrkosten für den Bau – Einsparungen von 5 % der Investitionssumme für den Bauherrn.

Bestandsgebäude

Kleine und mittlere Unternehmen benötigen sehr viel Strom. Die Beleuchtung ist oft ein unterschätzter Energieverbraucher. Die Umrüstung auf stromsparende Beleuchtungsalternativen ist sinnvoll. Ebenso zu überprüfen ist im Strombereich die Eigenerzeugung (z.B. über Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerke).

Auch im Gewerbe ist als erster Schritt die konkrete Bestandsaufnahme notwendig, um den Energieverbrauch nach Energieträger, zu erfassen. Notwendig ist auch die zeitliche Zuordnung, um die Wirtschaftlichkeit von Alternativen zu überprüfen.

Der Staat fördert die Senkung des Energieverbrauchs durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen.