Mit einigen Angaben von Ihnen, klären wir meist am Telefon, welche Art von Energieausweis Sie benötigen. Abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes und der Gebäudegröße, benötigen Sie entweder einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis. Für Nicht-Wohngebäude benötigen Sie einen Ausweis nach DIN 18599, möglicherweise mit Aushangpflicht.
Der Energieausweis dokumentiert steckbriefartig den Energiestandard eines Gebäudes. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Energieausweise zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vor. Sie enthalten allgemeine Angaben zum Gebäude, zu den für die Beheizung verwendeten Energieträgern (zum Beispiel Gas, Öl) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Neue Ausweise für Wohngebäude haben darüber hinaus eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H.
Der Energieausweis ermöglicht einen groben Vergleich der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden in ganz Deutschland. Durch das Verbraucherverhalten kann der Energieverbrauch aber erheblich verändert werden, was im Energieausweis nicht berücksichtigt werden kann.
Bei Vermietung oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses muss der Eigentümer einen Energieausweis vorlegen. Damit werden Kauf- oder Mietinteressenten über die Höhe der zu erwartenden Energiekosten informiert, die bei unsanierten Gebäuden einen immer größeren Teil der Wohnkosten ausmachen.